Verlässliche Unterstützung zu Hause

Zertifizierter Anbieter von Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Unsere Unterstützung

Unsere Unterstützung

Wir sind ein Betreuungsdienst und helfen Ihnen bei allen Dingen, die Sie für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause benötigen. Wir entlasten Sie und Ihre Angehörigen und gehen mit großem Herzen auf Ihre Bedürfnisse ein.

Leistungen der Krankenkasse

Unverbindlich Betreuung anfragen

  • Erledigungen

    Einkaufsservice, Arztbesuche, Botengänge

  • Freizeit & Gesellschaft

    Gesellschaft leisten, Spazieren gehen, gemeinsame Unternehmungen

  • Kochen

    Gemeinsam kochen und backen

  • Beratung

    Pflegeberatung, Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI

  • Haushalt

    Hauswirtschaftliche Hilfe, Unterstützung im Garten

  • Familie

    Betreuung von Kindern und Jugendlichen / Unterstützung in Familien

  • Weitere Betreuung

    Demenzbetreuung, Entlastung für pflegende Angehörige

Über uns

Team von Alltagshelfer Zündorf

Alltagshelfer Zündorf. Wir sind ein erfahrenes, herzliches Team mit verlässlichen Kolleginnen und Kollegen. Unsere vielseitigen und qualifizierten Alltagshelfer & Betreuungskräfte (m/w/d) leben und arbeiten ganz in Ihrer Nähe – in Zündorf, Köln und der Region.

Der Wunsch, möglichst lange in den vertrauten eigenen Wänden wohnen zu können, verbindet die meisten älteren Menschen. Doch egal wie alt Sie sind oder in welcher gesundheitlichen Verfassung Sie sich befinden, wir haben für jede Anfrage und jedes Bedürfnis ein offenes Ohr. Ein erstes, persönliches und kostenfreies Beratungsgespräch gehört bei uns ebenfalls zum Service.

Wir sind offen und unser Team wächst.

Zum Team

Die Leistungen, die wir bei der Krankenkasse abrechnen

Alltagshelfer Zündorf ist ein eingetragener und anerkannter Anbieter, der mit den Kranken- und Pflegekassen direkt abrechnen kann. Sofern Sie einen Pflegegrad haben, können wir die Betreuungszeiten direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Gerne können Sie uns auch privat buchen.

Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI

… erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1. Es werden monatlich 131 € auf Ihrem Pflegekonto gutgeschrieben. Sie können jederzeit und ohne vorherige Beantragung Alltagshelfer Zündorf beauftragen, Sie zu unterstützen.

Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI

… aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von jährlich 3.539 Euro können Sie beantragen, wenn Sie im Pflegegrad 2–5 eingestuft sind. Die Vorpflegezeit von mindestens 6 Monaten entfällt ab 1.7.2025. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.

Umwandlung der Pflegesachleistungen

Die Beantragung dieser Leistung ist oft notwendig, wenn Sie den Pflegegrad frisch haben und die Entlastungsleistungen nicht für Ihre Betreuung ausreichen. Wir als Betreuungsdienst können 40 % der Pflegesachleistungen nutzen.

Haushaltshilfe im Krankheitsfall nach § 38 SGB V

Unabhängig von Pflegegraden hat jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall – z. B. nach einem Unfall, in einer Schwangerschaft, nach einer OP oder einem Krankenhausaufenthalt. Die Abrechnung erfolgt direkt durch uns mit der Krankenkasse.

Beratungshinweis: Sie haben Fragen zur Beantragung oder zur Klärung von Leistungen? Wir helfen Ihnen gerne – nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.

„Ich möchte auch im fortgeschrittenen Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – Alltagshelfer Zündorf macht es durch sein großes Team an erfahrenen und empathischen Mitarbeitern möglich.“

Fragen? Wir antworten gerne.

Kontakt

Einsatzgebiet: Zündorf, Köln-Porz, Köln und Umgebung

Telefon: 0221 300 00 00

E-Mail: info@alltagshelfer-zuendorf.de

Bürozeiten: Mo–Fr 9.00–16.00 Uhr

* Pflichtfeld.